Liebe Gäste,
KINO IST EIN ORT DER UNTERHALTUNG, SPANNUNG UND FANTASIE, ABER AUCH EIN ORT DER GEMEINSCHAFT. DAMIT DIESE GEMEINSCHAFT VON UNS ALLEN POSITIV ERLEBT WIRD, GIBT ES EIN PAAR REGELN, DIE FÃœR JEDEN KINOBESUCH IN UNSEREM HAUS GELTEN:
Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf !
Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter/innen gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino !
Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht ernorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie – also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal – ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, daß wir jegliche Pirateriehandlung – also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
"Schmuggler" sind im Kino unerwünscht !
Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
Ohne Eintrittskarte läuft nichts !
Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muß im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,- € verpflichtet und erhalten Hausverbot. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt sind, können wir frei verkaufen.
Unsere Haftung - Ihre Einwilligung
Haftung: Wir haften insbesondere bei Sachschäden – auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet. Hausrecht: Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seine/n Theaterleiter/ in oder dessen Stellvertreter/in ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, freut das alle Gäste; Müllbehälter sind ausreichend vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal.
Einwilligung
Bilder/Fotos von unseren Veranstaltungen erscheinen auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken wie facebook etc. Mit dem Besuch unserer Filmtheater willigen Sie in die Veröffentlichung solcher Fotos ein.
Handy
Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr Handy und sonstige elektronische Geräte auszuschalten, wünschen wir Ihnen: