2GRegelung

GELOCKERTE Verordnung ab Mrz. 2022

Ab Freitag den 04. Mrz. 2022 tritt im Land Brandenburg eine geänderte Corona-Verordnung in kraft.

Ein Besuch der Parklichtspiele ist für Erwachsene ab diesem Datum wieder unter Einhaltung der 3G Regel möglich. Am Platz muss eine FFP2 Maske getragen werden. Zum Schutz aller, gilt bei uns ausnahmslos:

OHNE NACHWEIS KEIN EINLASS

Wir bitten dies zu beachten und von Rückfragen zu abweichenden Einzelfällen auch telefonisch abzusehen.

KINDER

Für Kinder bis 14 Jahre, ist kein Nachweis nötig

Ungeimpfte Schüler:innen und Jugendliche unter 18 Jahren

Ungeimpfte Schüler:innen und Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren müssen einen negativen Test nachweisen. Hierfür genügt auch der Testnachweis im Rahmen des Schulbesuchs. Uns reicht eine Kopie oder Photo vom Testnachweis. 

Bitte beachten Sie, dass für einen ausreichenden Nachweis auch in den Ferien kontinuierlich getestet werden muss. 

Alle anderen Personen

Alle anderen Personen müssen am Tresen einen Impfnachweis oder Nachweis über die Genesung, oder einen tagesaktuellen Negativtest vorlegen.

Bei Symptomen auf Kontakte verzichten

Jede Person ist verpflichtet, bei Vorliegen von typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus grundsätzlich auf physische Kontakte zu anderen Personen zu verzichten. Typische Symptome sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.